Krane



Kombiseminar: Kranführerausbildung mit Fahrausweis + Ausbildung zur Befähigten Person für das Anschlagen von Lasten

Das Seminarziel ist Sicherheit beim Anschlagen von Lasten im Hebezeugbetrieb. Der Teilnehmer ist nach dem Seminar in der Lage, die kosten- und sachgerechte Anwendung von Anschlagmitteln zu beurteilen und Lasten im Hebezeugbetrieb selbständig mit Anschlagmitteln sicher anzuschlagen. Außerdem wird er geschult im Umgang mit Kranen und erhält einen Kranführerausweis.

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Jährliche Unterweisung für Kranführer

Sie sind Kranführer? Dann bieten wir Ihnen in unsere jährliche Unterweisung zur Auffrischung, laut DGUV, zum Führen eines kraft- und teilkraftbetriebenen Kranes an. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen noch einmal die Grundlagen zum Führen eines Kranes sowie, die Rechte & Pflichten und die Aktualisierungen der Normen. In einem kleinen Kreis von erfahren Kranführern können Sie sich zusätzlich noch über Praxisthemen austauschen. Vorrausetzung: Kranschein muss vorhanden sein Ziel: Teilnahmebescheinigung zur jährlichen Unterweisung laut DGUV

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Ausbildung zur Befähigten Person für die Prüfung von Krananlagen

Dieses Seminar richtet sich an Personen, welche als "Befähigte Person" für die Prüfung von Kranen tätig sind oder tätig werden wollen. Es werden die zur Tätigkeit notwendigen theoretischen Grundlagen vermittelt, welche Voraussetzung sind um eine korrekte Prüfung von Kranen durchzuführen. Eine Teilnahmebescheinigung wird nach dem Seminar ausgestellt.

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Befähigung zum Führen von kraft- u. teilkraftbetriebenen Kranen mit Kranfahrausweis

In Bearbeitungsbetrieben werden zunehmend flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane eingesetzt, so dass der Anschläger gleichzeitig den Kran bedient. Er ist allen für beide Funktionen verantwortlich. Die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, täuscht über mögliches jedoch häufig anzutreffendes Gefahrenpotential hinweg: Produktions- oder Reparaturpersonal muss sowohl den Kran bedienen als auch anschlagen, d.h. eine völlig ungewohnte Tätigkeit ausüben. Eine gründliche Ausbildung oder zumindest Unterweisung ist die Voraussetzung zur Unfallvermeidung. (Quelle: DGUV Information 209-013)

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