Betriebsmittel die häufig im Einsatz sind verschleißen. Und das selbst bei größter Sorgfalt und regelmäßiger Wartung. Zudem führen Falschanwendungen, Überlastungen oder für den Einsatzzweck nicht geeignete Betriebsmittel zu einem schnelleren Verschleiß. Nicht selten werden bei der jährlichen Prüfung Mängel festgestellt, die einen sicheren Weiterbetrieb des Betriebsmittels nicht mehr zulassen. Leider verschleißen in der Praxis oft „günstigere“ Betriebsmittel schneller als hochwertige, da deren Qualität und Verarbeitung nicht auf Langlebigkeit ausgelegt ist. Im schlimmsten Fall sind „günstigere“ Betriebsmittel gar nicht mehr reparabel, da sie häufig nicht darauf ausgelegt sind, repariert werden zu können. Die Folge: Sie wandern oft in die Tonne und es wird Ersatz beschafft. Im Zuge einer umweltschonenden Kreislaufwirtschaft ist dies aber alles andere als nachhaltig.
Weißt ein Betriebsmittel während des Einsatzes einen Defekt auf, oder wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Prüfung (zum Beispiel gemäß DGUV Regel 109-017) ein Mangel festgestellt, welcher den Weiterbetrieb nicht mehr zulässt, so muss es temporär außer Betrieb genommen und sofern noch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, repariert werden.
Dabei ist aus Sicherheitsgründen dringend davon abzuraten, selbst Hand an die Betriebsmittel anzulegen. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt einen kompetenten Partner für die Reparatur seiner Betriebsmittel. Die Reparatur Ihrer Betriebsmittel übernehmen wir gerne für Sie.
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Die DGUV Regel 109-017 schreibt im Kapitel 9 „Wartung und Instandsetzung“: Unternehmer und Unternehmerinnen müssen dafür sorgen, dass Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Lastaufnahme- und Anschlagmitteln nur von Personen durchgeführt werden, die die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Dazu sind die Vorgaben des Herstellers (z. B. in der Betriebs-, Wartungs- oder Instandhaltungsanleitung) zu beachten.