Gemäß Arbeitsmittelverordnung §8 AMVO BGBI. II. 164/2000, ArbeitsnehmerInnenschutzgesetz AschG BGBI. Nr. 450/1994 sind Arbeitsmittel (Betriebsmittel) Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen. Die Prüfung solcher Arbeitsmittel darf nur von einer Befähigten Person durchgeführt werden. Eine Befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmittelmitteln verfügt.
Dazu schreibt die Gesetzgeber: Der Arbeitgeber hat Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen, soweit diese Verordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält. Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Für die meisten Arbeitsmittel gilt daher, dass diese mindestens einmal jährlich von einer Befähigten Person zu prüfen sind. Je nach Einsatzort und -zweck sowie Intensität, verschleißen Betriebsmittel schneller. Um die Lebensdauer so hoch wie möglich zu halten und teure Neuanschaffungen zu vermeiden, sollte es daher im Interesse jedes Unternehmens sein, seine Betriebsmittel regelmäßig zu prüfen. Das spart Geld.
Carl Stahl verfügt über ein jahrzehntelanges Wissen im Bereich Prüfung und Reparatur. Mehr als 120 bestens ausgebildete mobile Prüftechniker sind täglich deutschlandweit unterwegs und führen die Prüfung und Reparatur von Betriebsmitteln vor Ort bei den Kunden durch.
Die mobilen Prüftechniker werden über Neuerungen von Technik und Vorschriften in regelmäßigen Update-Veranstaltungen geschult. So sind sie in allen Bereichen auf dem aktuellen Stand und können Sie bei der Umsetzung in die Praxis bestens begleiten. Die Bewertung der Arbeitsmittel erfordert dem Gesetzgeber nach vor allem eine zeitnahe berufliche Tätigkeit. Das heißt es muss Erfahrungswerte bei der Bewertung geben. Die Einarbeitungszeit der Carl Stahl Prüftechniker beträgt hier mehrere Monate und ist ein großer Schlüssel zum Erfolg, um die Sicherheit der fachlichen Bewertung zu gewährleisten. Diese fachliche Bewertung können eigene Mitarbeiter, die nur einmal im Jahr diese Tätigkeit ausführen, oft nur sehr schwer erlangen.
Einige Hersteller setzen nicht nur die befähigte Person zur Prüfung von Arbeitsmitteln voraus, sondern explizite Schulungen für ihre Geräte. So sind manchmal sogar in den Bedienungsanleitungen Sätze wie dieser zu finden: "Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind die Hebezeuge mindestens einmal jährlich durch autorisierte HADEF-Techniker oder von einer Person, die von diesen qualifiziert geschult wurde, auf die Funktionssicherheit zu prüfen"
Somit sprechen einige Argumente für die Vergabe der Prüfung an kompetente, externe Partner:
Das vielfältige Wissen um
Sowie den Erfahrungsschatz zu
Diese Ressourcen und das notwendige Know-How vorzuhalten ist in Bezug auf den Prüfungsumfang oft in keiner Relation zu sehen und spricht somit für externe Fachkräfte. Prüftechniker von externen Unternehmen sind häufig schon während des Prüfungsprozesses in der Lage einzuschätzen, ob sich eine Reparatur noch lohnt.
Beim Prüfservice von Carl Stahl sind wichtige Ersatzteile ebenso in den Prüfservicefahrzeugen zu finden wie allerlei Equipment zur Prüfung. Herzstück des Prüfvorgangs sowie der anschließenden Dokumentation bildet dabei das Carl Stahl Betriebsmittelportal.
Der Prüfservice beginnt für Carl Stahl bereits weit vor dem eigentlichen Prüfvorgang. Im Rahmen unserer Fachberatung begleiten wir unsere Kunden und deren Betriebsmittel über den gesamten Produktlebenszyklus. D.h. wir verkaufen Ihnen keine Produkte, sondern bieten Ihnen ein Rund-um-Sorglos-Paket. Der Carl Stahl Prüfservice gibt Ihnen die Sicherheit durch den Einsatz von qualifizierten Service-Technikern die Anforderung des Gesetzgebers zu erfüllen und die Einsatzbereitschaft Ihrer Betriebsmittel zu gewährleisten.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Zur Prüfung fällige Betriebsmittel müssen zunächst eindeutig und verwechslungsfrei gekennzeichnet sein. Dies geschieht in der Praxis zumeist über Typenschilder mit Seriennummern, Barcodes oder mit moderner RFID-Transpondertechnik wie z.B. dem Chipster von Carl Stahl. Produkte, die Sie bei Carl Stahl erwerben, können ab Werk von uns bereits gekennzeichnet werden und sind somit direkt in Ihrem zukünftigen digitalen Prüfverzeichnis inventarisiert. Dies spart Ihnen Zeit bei der Veranlagung der Produkte und der Dokumentation der Inbetriebnahme.
Nutzen Sie die eindeutige und verwechslungsfreie Kennzeichnung mit RFID, Barcode oder Serialnummer. So können Ihre Betriebsmittel durch den Einsatz von mobilen Assistenzgeräten wie dem multifunktionalen Lesegerät von Carl Stahl eindeutig identifiziert werden. Nach der Identifikation bekommen die Carl Stahl Servicetechniker alle relevanten Informationen zum Betriebsmittel auf ihrem Tablet angezeigt.
Grundlagen der herstellerunabhängigen checklistenbasierten Prüfung durch unsere Servicetechniker sind Herstellervorgaben und gesetzliche Vorschriften sowie die Einbindung kundenspezifischer Prüfkriterien. Kundenspezifische Prüfkriterien sind unter anderem die Ergebnisse aus der Gefährdungsbeurteilung der technischen Betriebsmittel durch Sie als Betreiber. Punkt für Punkt bewerten unsere Servicetechniker die jeweilige Checkliste und geben abschließend eine Empfehlung zum Weiterbetrieb ab. Die stets aktuellen Checklisten gewährleisten eine gleichbleibende Prüfungsqualität auf höchstem Niveau und erfüllen somit die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung
Zum Abschluss erhalten Sie von uns für jedes geprüfte Betriebsmittel das entsprechende Prüfzertifikat zur rechtssicheren Dokumentation. Diese Prüfergebnisse können Sie direkt eigenständig im Carl Stahl Betriebsmittelportal einsehen – jederzeit abrufbar und herunterladbar 24/7. Für alle bereits geprüften und bei Carl Stahl neu erworbenen Produkte können Sie mit einem Klick prüffällige Betriebsmittel identifizieren. Das schenkt Ihnen mehr Zeit, sich anderen betrieblichen Aufgaben zu widmen. Gleichzeitig listet das so entstandene Prüfzertifikat alle Mängel, Schadbilder sowie dem Soll-Zustand abweichende Ergebnisse direkt im PDF auf.
Finden Sie nachfolgend eine Auswahl an Betriebsmittel, die durch den Carl Stahl Prüfservice abgedeckt sind. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Betriebsmittel auch durch uns prüfbar ist? Kontaktieren Sie uns gerne.
Zurrketten der Güteklassen 8, 10 und 12.
Anschlagseile, Hebebänder, Rundschlingen, Anschlagketten, Faserseilschlingen, Anschlagpunkte, Schäkel, Lasthaken, Zubehör
Wanderkrane, Hängebahnsysteme, Portalkrane, Werkstattkrane, Wandschwenkkrane, Säulendrehkrane
Flaschenzüge, Hebelzüge, Stahlwinden, Laufkatzen, Umlenkrollen, Drahtseilkolben, Wandwinden, Mehrzweckzüge, Elektrokettenzüge, Druckluftkettenzüge, Trommelwinden
Handhebemagnete, Permanentmagnete, Elektro-Permanentmagnete
Durchführung der vorgeschriebenen DGUV-V3 Prüfung im Intervall von längstens 4 Jahren an ortsfesten und im Intervall von 12 Monaten an ortsveränderlichen Betriebsmitteln und Anlagen
Hand- und kraftbetriebene Scherenhubtische, Spindelhebebühnen, Kfz-Hebebühnen, Arbeits- und Montagebühnen usw.
Schiebetore, Rolltore, Hallentore, automatisch gesteuerte Fenster
Mehrzweckzüge, Zubehör
Fachbodenregale, Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale, Durchfahrregale, Mehrgeschossregale, Durchlaufregale, Lagerbühnen
Auffanggurte, Haltegurte, Sicherungsseile, Bandfalldämpfer, Verbindungsmittel, Höhensicherungsgeräte, Rettungssysteme, Abseilgeräte
Stufenleitern, Sprossenleitern, Fiberglasleitern, Feuerwehrleitern, Fahrgerüste, Bodentreppen, Ortsfeste Leitern, Zweiholmleitern
Überfahrrampen, Verladerampen, Hydraulikrampen, Auffahrrampen, Bühnenrampen
Gefährdungsbeurteilung, Zweitschriften von Kranbüchern, Restnuzungsdauerberechnungen, Lastwechsel von Traversen