PSAgA Lösungen an Druckgussmaschinen im Daimler-Werk Esslingen-Mettingen

Absturzsicherung zur Vermeidung von Unfällen

Was ist eine Druckgussmaschine?

Herausforderungen beim Anheben von Filigrandecken

Eine Druckgussmaschine, auch Druckgießmaschine genannt, ist eine technische Vorrichtung, die durch das Druckgussverfahren Produkte oder deren Vorstufe fertigt. Druckgießmaschinen bestehen üblicherweise aus einer Formschließeinheit, die dem Öffnen und Schließen der Druckgießform dient. Druckgussmaschinen können wie Werkzeugmaschinen auch, beachtliche Ausmaße haben. Durch die Ausmaße und die Beschaffenheit der Maschine besteht daher immer die Möglichkeit, dass sich Arbeiter an der Maschine selbst verletzen oder von ihr abstürzen. Die meisten Abstürze passieren aus einer Höhe von 2 bis 3 Metern.

Wozu benötigt man eine Absturzsicherung an einer Druckgussmaschine?

Druckgussmaschine im Daimler-Werk Esslingen-Mettingen

Was viele nicht wissen: Der absturzgefährdete Bereich beginnt bereits ab einer Höhe von 1 m. D.h. fällt eine Person aus dieser Höhe, kann dies bereits schwere, oft auch langwierige Verletzungen nach sich ziehen. Aus diesem Grund schreiben die Berufsgenossenschaften vor, dass sich Arbeiter ab einer Höhe von 1 m, mit einer Persönlichen Schutzausrüstung, aber noch besser über einen Kollektivschutz gegen die Möglichkeit eines Absturzes sichern. Darüber hinaus sollte es das Anliegen jedes Unternehmers sein, seine Mitarbeiter bestmöglich zu schützen. An Druckgussmaschinen müssen die Werkzeuge regelmäßig ausgetauscht werden. Dazu ist es notwendig, dass ein Mitarbeiter auf die Werkzeuge und Maschine steigt und sich damit in einen absturzgefährdeten Bereich begibt. In der Regel sind an älteren Maschinen keine Absturzsicherungslösungen vorhanden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung führt dies zu einem Mangel, da es im Falle eines Absturzes zu ernsthaften, im schlimmsten Fall, zu tödlichen Verletzungen kommen kann. Ohne eine Absturzsicherungslösung darf die Maschine nicht mehr gerüstet oder gewartet werden. Es droht die Stilllegung.

Welche Absturzsicherungslösungen für Druckgussmaschinen gibt es?

Absturzsicherungslösungen für Druckgussmaschinen

Leider gibt es auf dem Markt kein Standardsystem, welches für alle Maschinentypen verwendbar wäre. Insofern ist für jede Maschine eine individuelle Machbarkeitsstudie einer Lösung erforderlich. D.h. es muss immer die Situation vor Ort überprüft werden. Um die Gefahr eines Absturzes zu verhindern ist es notwendig, dass ein Absturzsicherungssystem auf beiden Seiten der Druckgussmaschine (Auswerfer- und Einlassseite) montiert wird. Um dies realisieren zu können, muss die Statik der Maschine dahingehend geprüft werden, ob die, im Falle eines Absturzes, eingeleiteten Kräfte aufgenommen werden können. Im nächsten Schritt werden die Art und Position der Absturzsicherung festgelegt. Im Fall der Druckgussmaschinen des Daimler-Werks in Esslingen-Mettingen bestand die Lösung aus einem Multirailsystem auf der Auswerferseite und ein bzw. zwei DAVITArme auf den Einlassseiten. Die Systeme werden jeweils mit einem Höhensicherungsgerät mit Abseilfunktion betrieben. Dies soll verhindern, dass der Verunglückte nicht vor den heißen Formplatten hängen bleibt, sondern in das Maschinenbett abgelassen wird.

FAQ: Absturzsicherungslösungen an Druckgussmaschinen

Für welche Zielgruppe ist eine Absturzsicherungslösung an einer Druckgussmaschine interessant?

Alle Personen, welche Maschinen rüsten oder warten und sich dadurch in einen absturzgefährdeten Bereich begeben.

Welche Gründe sprechen dafür, an eine Druckgussmaschine eine Absturzsicherungslösung anzubringen?

Grundsätzlich sollte für jeden Betreiber/Unternehmer die Sicherheit der Mitarbeiter im Vordergrund stehen. Verunfallte Mitarbeiter verursachen Kosten, die vermieden werden können. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung kann festgestellt werden, dass die betroffene Maschine aus Sicherheitsgründen nicht mehr betrieben werden darf und ggf. stillgelegt wird.

Gibt es rechtliche Vorschriften, die das Tragen einer PSAgA an einer Druckgussmaschine vorschreiben?

Die Europäische Richtlinie 89/656/EWG befasst sich mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA). Sie zielt besonders auf die Nutzung der PSA bei der Arbeit ab. Diese Richtlinie geht auf die richtigen Anwendungsbedingungen für PSA und die Rolle in, die sie bei der Verbesserung von Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen am Arbeitsplatz spielen. Gemäß dieser Richtlinie wird PSA definiert als: „…jegliche Ausrüstung, die vom Anwender getragen oder genutzt werden soll, um ihn/sie vor einer oder mehreren Gefahren zu schützen, die seine Sicherheit oder Gesundheit am Arbeitsplatz bedrohen können. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Vorschriften und Regeln. In Deutschland ist die DGUV Regel 112-198 (bisher BGR 198) maßgebend“. Kollektive Schutzmaßnahmen haben aber immer absolute Priorität. Die Verwendung von PSAgA wird als letzter Ausweg gesehen und ist nur erlaubt, wenn die Montage von Geländern, Gerüsten oder der Einsatz von Hebebühnen etc. nicht möglich ist oder einen zu hohen Aufwand bedeutet.