Vor allem bei der Produktion von größeren Maschinen wie Pressen, Transformatoren, Baufahrzeugen etc. kann es vorkommen, dass sich die Arbeiter in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen. Nicht immer ist dabei aber genügend Platz vorhanden, um z.B. mit fahrbaren Gerüsten/Podesten zu arbeiten. Nicht immer ist aber auch die Halle entsprechend hoch oder mit geeigneten Anschlagmöglichkeiten für eine PSAgA ausgestattet.
In solchen Fällen helfen meist nur Individuallösungen. Dabei ist wichtig, dass ein Experte vorher eine Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes vornimmt und auf dessen Basis entsprechende Schutzmaßnahmen vorschlägt. Carl Stahl verfügt über eine jahrzehntelange Expertise in der Fachberatung zu allen Themen rund um die Sicherheit von Arbeitsplätzen in der Höhe und Tiefe.
Aufgrund ihrer Größe ist klar, dass nicht alle Arbeiten bei der Herstellung von Transformatoren vom Boden aus erledigt werden können. In einem aktuellen Kundenfall müssen die Monteure auf den Transformatoren, in einer Höhe zwischen 2,5 m und 4 m Montagearbeiten ausführen. Also eindeutig in einem absturzgefährdeten Bereich. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist ein Einrüsten bzw. die Nutzung eines Rollgerüstes nicht möglich. Für den Einsatz einer PSAgA existierten keine Anschlagmöglichkeiten. Der Kunde wandte sich daraufhin an den zuständigen Fachberater. Bei einer Begehung vor Ort wurde der Arbeitsplatz intensiv begutachtet und eine Gefährdungsbeurteilung erstellt aus der heraus die geeigneten Schutzmaßnahmen vorgeschlagen wurden. Das Ergebnis: Die Schaffung von zwei mobilen Anschlagpunkten, welchen zu den Betroffenen bzw. zu dem zu bearbeitenden Transformator gefahren werden kann. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit einer Rettung von verunfallten Personen mit eingeplant. Mittels Höhensicherungsgeräten kann sich nun der Arbeiter bereits vor dem Aufstieg auf den Transformator mittels einer Leiter sichern.
Im Rahmen unserer Lösungen hat Carl Stahl bereits individuelle Arbeitsplatzlösungen für den Absturzschutz an Druckgussmaschinen, für die Wartung von Fähren oder für die Wartung von Zügen entwickelt.
Ja die gibt es. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §3 ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz seiner Arbeitnehmer zu treffen. Dies trifft auch auf den Bereich der Höhenarbeiten und Absturzgefährdung zu, bei denen das Risiko eines Absturzes mit der Folge einer schweren oder gar tödlichen Verletzung besteht.
Die Carl Stahl Fachberater sind für solche Themen spezialisiert und beraten jeden Kunden individuell.