Immer mehr Flachdächer werden öffentliche Aufenthaltsbereiche. Der Wandel des Flachdachs von der reinen Gebäudehülle hin zum Arbeitsplatz stellt Sicherheitskoordinatoren, Sicherheitsbeauftragte von Unternehmen, Gebäudebetreiber, Architekten/Planer und andere Gewerke zunehmend vor besondere Herausforderungen. Flachdächer sind heute mehr als „nur“ Dach: Auslagerung von TGA – also technische Gebäudeanlagen, wie Klima-, Lüftungsanlagen, Solartechnik, Antennentechnik, Lichtkuppeln, Wartungswege, Werbetechnik, sonstige Technik-Einrichtungen. Auch die Begrünung von Industriedächern ist auf dem Vormarsch.
Aus diesem Grund hat die Frequenz auf dem Dach stark zugenommen: regelmäßige Wartung, Inspektion oder Instandsetzungen, die auf Dächern durchgeführt werden. Neben der Gefahr des Absturzes vom Dachrand besteht auch das Risiko durch Lichtkuppeln, Lichtbänder, Lichtplatten und sonstige nicht tragfähige Bauteile, die sich auf dem Flachdach befinden, hindurch zu stürzen.
Eine Absturzgefahr besteht – lt. Verordnung ArBStättV Arbeitsstättenverordnung Paragraph 12 "Schutz gegen Absturz" – wenn eine Absturzhöhe von mehr als 1 m vorhanden ist.
Die zunehmende Begrünung und Schaffung von Lebensräumen auf der Dachfläche erfordern neue praxisgerechte Lösungen für die Sicherheit der Nutzer. Dabei sind unzählige Arbeitsschutzauflagen zu berücksichtigen, um die Anforderungen aus Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln, BG-Vorschriften, DIN-Normen sowie architektonischen Besonderheiten langfristig optimal zu erfüllen. ASR A2.1, TRBS 2121, DIN 4426 – alle rechtlichen Rahmenbedingungen laufen auf dasselbe hinaus: Permanenter Kollektivschutz hat Vorrang vor individuellen Schutzmaßnahmen (PSAgA). Auf den Punkt gebracht: Der Gefahrenbereich Dach ist per Gesetz verpflichtend zu sichern. Bei unzureichender Absturzsicherung haftet Ihr Unternehmen § 823 BGB „Schadenersatzpflicht“.
Bauliche und technische Maßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und individuellen Schutzmaßnahmen.
Keine Kompromisse in puncto Sicherheit, Verantwortung und Haftung! Vorschriften und Regelwerke vom Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften enthalten klare Vorgaben zum Einsatz sicherheitstechnischer Einrichtungen am „Arbeitsplatz Flachdach“. Vorkehrungen zur Absturzsicherung sind nicht nur beim Einbau, sondern auch bei nachfolgenden Pflege- und Wartungsarbeiten an technischen Einrichtungen oder Begrünung auf Flachdächern eine gesetzlich geregelte Pflicht. Permanente, kollektive Schutzmaßnahmen haben stets Vorrang, so sagt es der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz §4 und in diversen Vorschriften und Verordnungen. Jede Abweichung von dieser Forderung muss entsprechend begründet und doku¬mentiert werden. Permanenter Kollektivschutz hat Vorrang vor indivi¬duellen Schutzmaßnahmen und bietet entscheidende Vorteile:
Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen muss dem kollektiven Gefahrenschutz Vorrang vor dem individuellen Gefahrenschutz eingeräumt werden.
Wenn einmal als Seitenschutzsystem ein Geländer auf dem Flachdach installiert ist, ermöglicht es uneingeschränkte Bewegungsfreiheit und bietet Sicherheit auf der Dachfläche. Zum Nachrüsten der Absturzsicherung eignen sich selbsttragende Geländersysteme am besten, da keine Durchdringung der sensiblen Dachabdichtung nötig ist. Z. B. ist das Sicherheitsgeländer Barrial „selbsttragend“ von DaniAlu, wie der Name schon sagt, eine auflastgehaltene Konstruktion. Das bedeutet, dass zur Montage der Sicherheitsgeländer keine Durchdringung der Abdichtung des Daches notwendig ist. Das System erhält durch Auslegerschienen und Gegengewichte die benötigte Standfestigkeit. Auch das Problem von Wärmebrücken, die durch die fixe Montage entstehen könnten, tritt somit nicht auf. Darüber hinaus sind Sicherheitsgeländer aus Aluminium durch ihre Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Wettereinflüssen eine gute Investition für viele Jahre.
Beispiellösung für eine Dachrandsicherung: Das System Barrial® selbsttragend Standard von DaniAlu für nicht-öffentlich genutzte Flachdächer. Vorteil: Durchdringungsfreie Verlegung – ohne Eingriff in Fremdgewerke – auch mit runder Geometrie möglich. Die Gegengewichte bestehen aus 100 % recyceltem PVC mit 10 Jahren Garantie.
Dachrandsicherung mit Barrial® selbsttragend Standard
Eine Alternative zur Dachrandsicherung von DaniAlu bietet die Fa. Innotech mit der BARRIER Geländersicherung.
Ist eine Attika vorhanden? Ja/nein? Bei nicht vorhandenen oder extrem niedrigen Attiken (unter 150 mm) muss eine Fußleiste als Wegrollschutz gemäß den DIN-Vorschriften installiert werden. Ohne Attika gilt es zu berücksichtigen:
Neubau oder Bestand?
Wird neu gebaut oder nachträglich Geländer aufgestellt?
Welche Dachart (Metalldach, … gilt es einen Höhenunterschied auszugleichen?) Platzverhältnisse auf dem Dach, wegen Platzierung und Länge Auslegerschiene. Gründach?
Diese Faktoren spielen u.a. eine Rolle bei der Auswahl des richtigen Systembauteils Füße (= Befestigungsmöglichkeiten) je nach Gegebenheit auf dem Dach zu wählen.
Um die Gefährdung bei der Nutzung von Steigleitern zu reduzieren, die sich dennoch auch durch Abrutschen und Abstürze ergeben können, müssen die Leitern mit Sicherheitsvorkehrungen versehen werden. Abstürze sollen z.B. durch Rückenschutz oder Steigschutz verhindert oder wenigstens die Auswirkungen vermindert werden. Sollte der Rückenschutz zum Einsatz kommen, muss dieser dabei im Bereich von 2,20 m bis 3,00 m oberhalb der Aufstiegsebene beginnen und durchgehend sein. Sollte kein Rückenschutz möglich oder gewünscht sein, sind alternativ mitlaufende Auffanggeräte einschließlich einer festen oder beweglichen Führung möglich. Übersteigt die mögliche Fallhöhe das Maß von 10,00 m ist Rückenschutz nicht mehr zulässig und PSAgA (inkl. Führung) verpflichtend. Unabhängig von der Fallhöhe gilt dies auch für Steigleitern die für die Personenrettung (nicht für Notleiteranlagen!) vorgesehen sind, sich in engen Räumen wie Silos und Schächten oder in Anlagen der Wasserwirtschaft befinden. Außerdem gilt dies auch für Steigleitern an Masten sowie Gerüsten von elektrischen Schaltanlagen und Freileitungsnetzen.
Das selbsttragende (auflastgehaltene) Geländersystem Barrial® selbsttragend TTV wurde gemäß der Fachregeln und Normen für den Bereich Wartung und Pflege von begrünten Flachdächern entwickelt. Geprüft und zertifiziert nach DIN EN 13374:2019.
Mit dem Barrial Shed bietet DaniAlu ein Geländersystem für sogenannte Sheddächer (auch Sägezahndächer genannt) an. Dieses System gewährleistet die Sicherheit bei Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf nicht-öffentlich genutzten Flachdächern. Das Geländersystem wird an die verglasten Seitenwände von Sheddächern montiert und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen zum permanenten Kollektivschutz. Das DaniAlu Geländersystem Barrial Shed besteht aus einem Handlauf, einem Zwischenholm und einem Pfosten. Die vormontierten Klemmhalter erleichtern die Montage aller Bauteile und gewährleisten das einfache Justieren auf der Baustelle.
Bei den Komponenten für den Kollektivschutz handelt es sich zwar um vorgefertigte Teile, die genauen Abmessungen, Befestigungsmöglichkeiten usw. müssen aber im Vorfeld immer vor Ort bei einer Begehung festgelegt werden.
Zum Kollektivschutz zählen auch Lichtkuppelumwehrungen, Flucht-, Rettungs- und Wartungswege, Steigleitern, Seilnetzsysteme zum Absturzschutz oder temporärer Kollektivschutz wie z. B. Netzsysteme auf Baustellen.
Das Material ist leichtgewichtig, pflegeleicht und wartungsfrei. Es ist Korrosions- und witterungsbeständig und daher sehr langlebig. Es bietet individuelle Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Pulverbeschichtung in individueller Farbgebung). Seine Recyclingfähigkeit liegt bei 100%.