Im Zuge der nachhaltigen Mobilität ist ein Ziel, noch mehr Anteile des Straßenverkehrs auf die Schiene zu verlagern. Und zwar sowohl im Personen- aber vor allem auch im Güterverkehr. Dafür sind neben der entsprechenden Infrastruktur mit Gleisen und Bahnhöfen auch ausreichend Schienenfahrzeuge notwendig. Über die Jahre ist beim Netz ein riesiger Investitionsrückstau entstanden. Viele Anlagen sind veraltet, teilweise nicht mehr nutzbar oder wurden stillgelegt. Aber auch die Schienenfahrzeuge selbst können technische Mängel aufweisen, die bei Nichtbehebung zu schweren Unfällen führen können. Damit dies nicht geschieht, ist eine regelmäßige Instandhaltung, Wartung und Prüfung des Rollmaterials unerlässlich. Dies betrifft die Loks und Triebwagen aber auch die Waggons. Die Bahnbetreiber unterhalten hierfür ein flächendeckendes Netz an Betriebswerkstätten.
In den Betriebswerkstätten der Bahnbetreiber werden die Lok- und Waggonchassis zu Prüfungs- und Wartungszwecken von den Drehgestellen getrennt. Wenn die Chassis im weiteren Prozess nicht auf festen Böcken abgestellt werden, sondern innerbetrieblich in andere Bereiche verfahren werden müssen, so ist hier ein Ersatz für die ausgebauten Drehgestelle erforderlich. Diese Ersatz- oder Hilfsdrehgestelle sollen das Waggonchassis an denselben Punkten aufnehmen wie das Original-Drehgestell und einfach zu befestigen sein. Im innerbetrieblichen Verkehr müssen Kurvenfahrten möglich sein und die Puffer- und Kupplungshöhe der abgesetzten Lokomotiven und Waggons muss den Originalmaßen entsprechen. In einem aktuellen Kundenprojekt wurde von Carl Stahl ein kompaktes Set an Hilfsdrehgestellen entwickelt. Bestehend aus unterschiedlich konfigurierten zweiachsigen Einzeldrehgestellen mit einer Tragfähigkeit von bis zu 100 Tonnen. Die Aufnahmen für die Lokomotiven- oder Waggonchassis können je nach Fahrzeugtyp angepasst werden. Es ist eine Ausstattung mit Federpaketen, Zentraldorn, Wippenbalken, Drehkranz und weiteren Varianten machbar, so dass eine gleichmäßige Lastverteilung und Kurvenfahrten gewährleistet sind.
Die Hilfsdrehgestelle sind für den innerbetrieblichen Verkehr im Werkstattbereich vorgesehen, die maximale Fahrgeschwindigkeit sollte 6 km/h nicht überschreiten
Grundsätzlich ist die Höhenlage der Lokomotive oder der Wagons mit Original- und Hilfsdrehgestellen identisch, es kann also auch nur ein einzelnes Drehgestell durch ein Hilfsdrehgestell ersetzt werden.
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